Nach Abschluss der Therapie (6 oder 10 Behandlungen) erhalten sie eine Honorarnote die sie bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen können. (Sie benötigen dazu die Originalverordnung mit der Bewilligung und die Honorarnote).
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist je nach Kasse unterschiedlich.
Viele Zusatz- oder Unfallversicherungen übernehmen die Restkosten! Informieren sie sich vorab bei ihrer Versicherung.