Nach Abschluss der Therapie (6 oder 10 Behandlungen) erhalten sie eine Honorarnote die sie bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen können. (Sie benötigen dazu die Originalverordnung mit der Bewilligung und die Honorarnote).
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist je nach Kasse unterschiedlich und beträgt derzeit zwischen 19 und 30 Euro pro Einheit.
Viele Zusatz- oder Unfallversicherungen übernehmen die Restkosten! Informieren sie sich vorab bei ihrer Versicherung.
Am Ende der Behandlung bekommen sie eine Sammelrechnung.